Kosten
Mit 01.09.2024 gelten die folgende Kosten:
Bei einer* betreuungsbedürftigen Person entstehen Kosten von ca.:
*bei zwei betreuungsbedürftigen Personen (in einem Haushalt) ist der Tagessatz ab € 85.- (richtet sich vor allem nach den Pflegestufen u. der Art der Betreuung)
- zzgl. Einmalige Anmeldegebühr 450€ + MwSt bei Anreise der 1. Betreuungskraft, 250€ + MwSt bei Anreise der 2. Betreuungskraft
Die tatsächlich anfallenden Kosten ermitteln wir anhand des Pflegebedarfes (Pflegestufe bzw. Gesundheitszustand und eventuell zusätzlicher Wünsche) der pflegebedürftigen Person und nach der Art der Betreuung (Pflegerin oder Krankenschwester).
Wichtige zusätzliche Kosteninformationen:
- Betreuung einer 2.Person + 15€/Tag
- Zweitperson im Haushalt + 8€/Tag
- Führerschein + 5€/Tag
- Nachteinsatz + 10-15€/Tag
- Betreuung von Tieren, Pflanzen und Winterdienst nach individueller Vereinbarung
Die Beschäftigung von selbstständigen Betreuungskräften wird bei Vorliegen von gewissen Voraussetzungen mit € 400.- pro Person und Monat vom Bundessozialamt gefördert. Die Förderung bei der Beschäftigung von zwei selbstständig tätigen Betreuungspersonen beträgt maximal 800 Euro pro Monat. Die Förderung wird gewährt, wenn mindestens Pflegestufe 3 vorliegt.
Ausgaben im Zusammenhang mit Pflege und Betreuung können grundsätzlich nach Abzug der pflegebezogenen Geldleistungen wie Pflegegeld und Bundeszuschuss im Rahmen eines Jahresausgleichs geltend gemacht werden. Ihr Wohnsitzfinanzamt weiß mehr darüber und erteilt Ihnen gerne kompetente Auskunft.
Für Kost und Logie der Personenbetreuer/innen hat der Auftraggeber aufzukommen.
Mit 1. Jänner jeden Jahres erfolgt eine automatische Anpassung des Betreuungsentgeltes um die vom Statistischen Zentralamt Österreichs bekannt gegebene Preissteigerungsrate des vergangenen Jahres. Erfolgt eine Erhöhung der Sozialabgaben bzw. der Fahrtkosten, wird diese in tatsächlicher nachgewiesener Höhe dem Kunden weiterverrechnet.