Förderung
Das österreichische Hausbetreuungsgesetz begann im Jahr 2006 -durch neue Verordnungen die Fragen der Hausbetreuung zu lösen. Nach diesem Gesetz wurde die Betreuung in Österreich legal, und der Staat bestimmte den Anspruch an Zusatzgeld/Förderung für die Betreuung. Zur gleichen Zeit bestimmte er, wer diesen Förderungsanspruch bekommt. Es gilt für die Patienten/Klienten wie folgt:
Pflegestufe | Pflegegeld | Förderung | Zuschüsse gesamt |
---|---|---|---|
Pflegestufe 1 | € 192,00 | € 800.- | € 992,00 |
Pflegestufe 2 | € 354,00 | € 800.- | € 1.154,00 |
Pflegestufe 3 | € 551,60 | € 800.- | € 1.351,60 |
Pflegestufe 4 | € 827,10 | € 800.- | € 1.627,10 |
Pflegestufe 5 | € 1.123,50 | € 800.- | € 1.923,50 |
Pflegestufe 6 | € 1.568,90 | € 800.- | € 2.368,90 |
Pflegestufe 7 | € 2.061,80 | € 800.- | € 2.861,80 |
• ab Pflegestufe 3 und höher
• bei Pflegestufe 1 und 2 nur im Falle einer nachgewiesenen Demenzkrankheit, wo ständige Betreuung benötigt wird.
Im Falle, dass Sie diese Bedingungen erfüllen, haben Sie den rechtlichen Anspruch auf eine Förderung für eine Hausbetreuung. Die monatliche Förderung beträgt bis zu ca. EUR 800.- für die Betreuung durch 2 selbständige Pflegekräfte mit Gewerbeschein.
Das Pflegegeld ist eine einkommensunabhängige Leistung, die monatlich ausbezahlt wird. Die Höhe ist abhängig vom jeweils erforderlichen Pflegeaufwand.
Auf Wunsch beraten wir unsere betreuten Personen bzw. ihre Familien auch wie sie die staatliche Unterstüzung in Form von Pflegefgeld bekommen können.